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   BSG, 16.04.1964 - 11/1 RA 272/62   

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BSG, 16.04.1964 - 11/1 RA 272/62 (https://dejure.org/1964,8772)
BSG, Entscheidung vom 16.04.1964 - 11/1 RA 272/62 (https://dejure.org/1964,8772)
BSG, Entscheidung vom 16. April 1964 - 11/1 RA 272/62 (https://dejure.org/1964,8772)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BSGE 21, 21
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 21.03.1956 - 7 RAr 7/55
    Auszug aus BSG, 16.04.1964 - 1 RA 272/62
    LSG ist zutreffend davon ausgegangen, daß der Begriff der Arbeitslosigkeit im Sinne des 5 36 Abs° 1 Nro } AVG - wie auch im Sinne des 5 25 Abs, 2 AVG - ebenso auszulegen iSt wie im Recht der Arbeitslosenversicherung° Da- Arbeitslosigkeit den Tatbestandsmerknach setzt - neben malen "berumeäßig als Arbeitnehmer tätig" und "vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis" zu Sein - auch voraus, daß der Versicherte für den allgemeinen Arbeitsmarkt subjektiv verfügbar ist; dies gilt sowohl nach dem Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVAVG)'1n.der seit dem 1, April 1957 geltenden Fassung (@@75, 76) als auch nach dem AVAVGin der früheren Fassung (55 87, 87 a aF; BSG 2, 67); es kommt hier darauf.
  • BSG, 18.02.1964 - 1 RA 239/60
    Auszug aus BSG, 16.04.1964 - 1 RA 272/62
    deshalb nicht an, ob insoweit das neue oder das alte Recht der Arbeitslosenversicherung zugrunde zu "legen ist (vgl Urt° des BSG vom 18 Februar 1964, 11/1 RA 239/60 mit weiteren Hinweisen).
  • BSG, 18.01.1962 - 1 RA 21/61
    Auszug aus BSG, 16.04.1964 - 1 RA 272/62
    Die Berücksichtigung der Arbeitslosigkeit des Klägers als Ausfallzeit setzt danach voraus, daß seine versicherungepflichtige Beschäftigung durch eine Arbeitslosigkeit "unwerden daß die terbrochen ist", was regelmäßig bedeutet, Arbeitslosigkeit der versicherungspflichtigen Beschäftigung "unmittelbar" gefolgt ist (BSG 16, 120), Das LSG hat zu.
  • LSG Hessen, 20.06.1988 - L 14/2 An 1182/86

    Rentenversicherung; Frist; Ausgleich; Beitragsfall; Mindestdauer;

    Der Begriff der Arbeitslosigkeit im Sinne dieser Vorschrift ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. BSGE 21, 21) ebenso auszulegen wie im Recht der Arbeitslosenversicherung.

    Ebenso wie derjenige, der sich ordnungsgemäß arbeitslos gemeldet hat, unter Umständen gleichwohl nicht verfügbar sein kann, kann die objektive und subjektive Verfügbarkeit für die Aufnahme einer Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auch beim Fehlen der Arbeitslosmeldung vorliegen; sie kann auch durch andere Umstände dargetan sein (vgl. BSGE 21, 21, 22 f.).

    Daß sich die Fristbestimmung des § 36 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AVG nur auf das Merkmal der einfachen Arbeitslosigkeit bezieht, hat das Bundessozialgericht bereits in seiner Entscheidung vom 16. April 1964 (BSGE 21, 21) zu erkennen gegeben.

    Das Bundessozialgericht hat in seiner damaligen Entscheidung jedoch nicht nur ausgeführt, daß für das Merkmal der Unmittelbarkeit der Unterbrechung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung jedenfalls im Sinne eines Überbrückungstatbestands das Vorliegen der einfachen Arbeitslosigkeit ausreichend sei, sondern im weiteren auch entschieden, daß die Sechs-Wochen-Frist, die die Arbeitslosigkeit gemäß § 36 AVG a.F. erreichen mußte, ab Beginn der (einfachen) Arbeitslosigkeit laufe, auch wenn der Arbeitslose sich erst später beim Arbeitsamt gemeldet habe (vgl. BSGE 21, 21, 23).

  • BSG, 22.09.1981 - 1 RJ 94/78

    Zur Begrifflichkeit der Arbeitsunfähigkeit

    keit im Sinne des 5 1259 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 RVGvgl BSGE 21, 21 = SozR Nr. 12 zu 5 1259 RVG; BSGE 29, 120, 123 = SozR Nr. 22 zu @ 1259 RVG; BSGSozR Nr. 39 zu 5 1259 RVG; BSGSozR 2200 5 1259 Nr. 8 S 22 f).

    Das sind allerdings keine zusätzlichen Tatbestandsmerkmale der Arbeitslosigkeit (SO Speziell für die Meldung bei einem deutschen Arbeitsamt BSGE 21, 21, 22 f = SozR Nr. 12 zu EUR 1259 RVG; BSGE 29, 120, 123 = SozR Nr. 22 zu 5 1259 RVO; BSG SozR Nr. 50 zu 5 1259 EVO).

    Ohne die Erfüllung dieser - im übrigen auch für den Zeitpunkt des Beginns der Anrechnungsfähigkeit maßgebenden (so für die Arbeitslosmeldung insbesondere BSGE 21, 21, 23 = SozR Nr. 12 zu 5 1259 RVO) - Voraussetzungen kann eine Arbeitslosigkeit nicht als Ausfallzeit berücksichtigt werden.

  • BSG, 01.02.2001 - B 13 RJ 37/00 R

    Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit

    Diese knüpfen zB an ein bestehendes Beschäftigungsverhältnis (vgl BSGE 31, 11 = SozR Nr. 29 zu § 1259 RVO; BSGE 37, 10 = SozR Nr. 62 zu § 1259 RVO; BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 94), ein individuelles Bemühen um Wiedereingliederung in das Arbeitsleben (vgl BSGE 34, 93 = SozR Nr. 44 zu § 1259 RVO; BSG SozR Nr. 50 zu § 1259 RVO; BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 8), versicherungsrechtlich relevante Zeiten, insbesondere des Leistungsbezuges (vgl BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 72), oder an Ausfalltatbestände an, die nicht als Anrechnungszeit anerkannt werden können (vgl BSGE 21, 21 = SozR Nr. 12 zu § 1259 RVO; BSGE 29, 120 = SozR Nr. 22 zu § 1259 RVO; BSGE 52, 108 = SozR 2200 § 1259 Nr. 54; BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 7).
  • BSG, 11.12.1973 - GS 1/73

    Definition des sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses -

    Er findet sich zwar noch 1964 ausgeprägt in Entscheidungen des 11. Senats (vgl. BSG 21, 21, 23; SozEntsch BSG VI Nr. 11 zu § 36 AVG), wo verlangt wurde, zwischen dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses und dem Beginn der Arbeitslosigkeit dürfe keine zeitliche Lücke bestehen.
  • BSG, 14.01.1982 - 4 RJ 89/80

    Versicherungspflichtige Beschäftigung; Arbeitslosigkeit; Unterbrechung einer

    vom 16. April 1964 RA 272/62 - BSGE 21, 21 = SozR 12 - 11.

    Dabei gehört zur Arbeitslosigkeit iS des 9 1259 Abs. 1 S 1 Nr. 3 RVG nicht auch die Meldung beim Arbeitsamt; sie ist nur insofern erheblich, als vor der Meldung liegende Zeiten nicht als Ausfallzeiten berücksichtigt werden können (BSGE 21, 21).

  • BSG, 20.10.2004 - B 5 RJ 3/04 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit - Anhebung der

    Im Übrigen gilt die Meldepflicht bei einem deutschen Arbeitsamt nicht einmal für die Anspruchsvoraussetzung der vorgezogenen Altersrente wegen Arbeitslosigkeit nach § 38 Nr. 2 Buchstabe a SGB VI aF (jetzt § 237 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a SGB VI), dh dem Erfordernis einer Arbeitslosigkeit von 52 Wochen vor Rentenbeginn (vgl Niesel in Kasseler Komm, Stand November 2001, § 237 RdNr 13; zum Recht der Reichsversicherungsordnung bereits BSG Urteil vom 16. April 1964 - 11/1 RA 272/62 - BSGE 21, 21 = SozR Nr. 12 zu § 1259 RVO).
  • BSG, 20.09.2001 - B 11 AL 30/01 R

    Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiungstatbestand -

    Der Begriff der Arbeitslosigkeit iS des § 38 SGB VI setzt nach übereinstimmender Auffassung in Rechtsprechung (BSGE 21, 21, 22 = SozR Nr. 12 zu § 1259 Reichsversicherungsordnung ; 35, 85, 86 = SozR Nr. 61 zu § 1248 RVO; vgl auch Bundessozialgericht SozR 3-1300 § 30 Nr. 9) und Literatur (vgl nur Niesel in: Kasseler Kommentar § 38 SGB VI RdNr 13 f; Löns in: Kreikebohm, SGB VI, § 38 RdNr 7; Verbandskommentar § 38 RdNr 9) nicht notwendig voraus, daß der Arbeitslose sich beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet hat.
  • BSG, 13.08.1996 - 8 RKn 30/95

    Arbeitslosigkeit als Anrechnungszeit

    Liegen zwischen dem Ende der versicherungspflichtigen Beschäftigung und der Anrechnungszeit längere zeitliche Lücken (ein voller Kalendermonat und mehr), kann der erforderliche zeitliche Zusammenhang durch sog Überbrückungstatbestände (Überbrückungszeiten, Brückenzeiten) gewahrt werden (eingehend dazu BSG 6. August 1986, SozR 2200 § 1259 Nr. 94 S. 252 mwN), Es handelt sich dabei begriffsnotwendig um solche Tatbestände, in denen nicht schon selbst eine Anrechnungszeit erfüllt ist; sie wahren den Anschluß gerade dann, wenn ein bestimmtes Tatbestandsmerkmal daran fehlt (vgl. etwa Urteile vom 16. April 1964 und 30. Januar 1969, BSGE 21, 21, 23; 29, 120, 123: Arbeitslosigkeit ohne Meldung beim Arbeitsamt), um dem sozialen Schutzzweck der Anrechnungszeit in jenen Fällen Rechnung zu tragen, in denen der Versicherte durch von ihm nicht zu vertretende Umstände an der Ausübung einer rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung gehindert war (vgl. Beschluß des Großen Senats, 11. Dezember 1973, BSGE 37, 10, 17).
  • BSG, 10.08.1989 - 4 RA 96/88
    Am Anfang dieser Rechtsprechung stand die Überlegung, daß die Arbeitslosmeldung kein zusätzliches Tatbestandsmerkmal der Arbeitslosigkeit iS des § 36 Abs. 1 Nr. 3 AVG ist, sondern - daneben - ein besonderes Erfordernis für die Berücksichtigung der Arbeitslosigkeit als Ausfallzeit (vgl BSGE 21, 21, 23 = SozR Nr. 12 zu § 1259 RVO; BSGE 29, 120, 123 = SozR Nr. 22 aaO).

    Im übrigen hat das BSG im Urteil vom 16. April 1964 - 11/1 RA 272/62 (BSGE 21, 21 = SozR Nr. 12 zu § 1259 RVO) erstmals - soweit ersichtlich - einen (allerdings nicht als solchen bezeichneten) Überbrückungstatbestand angenommen.

  • BSG, 25.06.1986 - 4a RJ 63/85
    Der Begriff der Arbeitslosigkeit im Sinne des 5 1259 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 RVO ist grundsätzlich wie im jeweils geltenden Recht der Arbeitslosenversicherung auszulegen (BSGE 21, 21 : SozR Nr. 12 zu % 1259 RVO; BSGE 29, 120, 123 : SozR Nr. 22 zu % 1259 RVO; Zweng/Scheerer/Buschmann, Handbuch der Rentenversicherung, 2. Aufl, 5 1259 Anm II 58).

    Die Arbeitslosmeldung (SS 95 Abs. 1, 110a Abs. 1 AVAVG aF) zählt nicht hierzu, sie ist aber Indiz für die Verfügbarkeit des Versicherten, die auch durch andere Umstände nachgewiesen werden kann (BSGE 21, 21, 22 f : SozR Nr. 12 zu S 1259 RVG).

  • SG Duisburg, 02.09.2010 - S 10 R 101/09

    Prüfung des Bestehens einer Überbrückungszeit zwischen der letzten

  • BSG, 16.12.1993 - 13 RJ 37/93

    Anspruch auf Gewährung von vorgezogenem Altersruhegeld wegen Arbeitslosigkeit -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.12.2008 - L 12 R 31/05
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.09.2005 - L 22 RA 364/04

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit -

  • BSG, 06.08.1986 - 5a RKn 21/85

    Versicherungspflichtige Tätigkeit - Arbeitslosigkeit - Überbrückung der

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2004 - L 18 KN 106/03

    Rentenversicherung

  • BSG, 15.03.1979 - 11 RA 28/78

    Arbeitslosigkeit - Gesamter Ausfallzeittatbestand - Mindestdauer - Beginn der

  • BSG, 16.12.1980 - 11 RA 108/79

    Arbeitslosigkeit - Ausfallzeit - Auslandsaufenthalt - Arbeitsvermittlung

  • LSG Bayern, 28.02.2007 - L 16 R 589/06

    Anspruch auf Gewährung einer Rente wegen voller bzw. teilweiser Erwerbsminderung

  • BSG, 10.05.1979 - 11 RA 42/78
  • SG Oldenburg, 27.09.2005 - S 5 RA 56/04
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.03.1982 - L 2 Kn 144/79
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